Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln  /  Das Seminar findet sicher statt, Anmeldungen sind noch möglich!

Wo immer Lasten gehoben oder zum Transport bewegt werden, kommen Anschlag- und Lastaufnahmemittel ins Spiel, sei es beim Ladevorgang von Fahrzeugen, bei der Bestückung von Maschinen und Anlagen, im innerbetrieblichen Transport oder auf Baustellen.

Der ordnungsgemäße Zustand von Anschlagmitteln ist dabei die Grundvoraussetzung, Schäden oder unsachgemäße Verwendung können tragische und schlimme Folgen haben. Deshalb müssen Anschlagmittel regelmäßig durch eine befähigte Person des Betreibers geprüft werden.

Seminarinhalte:
* Grundlagen
* Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten
* Unfallbetrachtung
* Anschlagmittel – Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
* DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
* Theoretische Abschlussprüfung

Zielgruppe: Mitarbeiter aus den Bereichen Lagerverwaltung, Logistik, Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftrage und alle Personen, die Umgang mit Anschlagmitteln haben oder für deren Sicherheit verantwortlich sind, sowie alle Interessierten.

Abschluss: Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll und das Zertifikat der ITC Graf GmbH. Zudem erhalten Sie einen Datenträger mit allen notwendigen Prüflisten, Checklisten und Vorlagen.

Referent:       ITC Graf GmbH

Ort:                Kreishandwerkerschaft Altötting/Mühldorf
                       Werkstr. 13a; 84513 Töging a. I.
 
Datum:           07. Februar 2018  

Zeit:               08:00 - 15:30 Uhr

Gebühren für Mitglieder:             345,00 € (zzgl. MwSt.)

Gebühren für Nicht-Mitglieder:   445,00 € (zzgl. MwSt.)

In der Gebühr enthalten sind außerdem: Lehrbuch Befähigte Person, Datenträger zur selbstständigen Prüfung im Betrieb, Prüfungsgebühr, Zertifikat, ein Imbiss und Getränke während der Seminarzeit.

Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

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