Kurse und Veranstaltungen
unser Angebot im ABZ
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am 20.12.2022
» Schweißerprüfungen nach DIN EN 9606-1 -
am 03.03.2023
» Nachschulung - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk -
am 14.03.2023
» Presseneinrichter Grundseminar -
am 18.03.2023
» Öffnungstechniken Intensivkurs - Schloss und Beschlag -
am 29.03.2023
» Social Media und die Jagd nach Azubis im Handwerk - Tagesseminar
Bauglas neu geordnet - Bundesweite bauaufsichtliche Einführung der neuen DIN 18008
Die bauaufsichtliche Einführung der neuen Glasnorm DIN 18008 ist bundesweit vollzogen. Gleichzeitig wurden die alten Regeln (Beispielsweise TRLV, TRPV, TRAV) außer Kraft gesetzt. Aufgrund des neuen Sicherheitskonzepts der DIN 18008 sind Änderungen bei den nachweisbaren Glasaufbauten und -formaten zu erwarten, so dass die bisherigen Erfahrungswerte nicht mehr angesetzt werden können.
In der Normenreihe DIN 18008 sind technische Details geregelt, welche vormals durch die bekannten o.g. technischen Regeln des DiBt geregelt wurden.
Seminarinhalte:
* Grundlagen Glas
* Überblick über die Normenreihe DIN 18008
- DIN 18008-1, Begriffe und allgemeine Grundlagen
- DIN 18008-2, Linienförmig gelagerte Verglasungen
- DIN 18008-3, Punktförmig gelagerte Verglasungen
- DIN 18008-4, Absturzsichernde Verglasungen
- DIN 18008-5, Begehbare Verglasungen
* Überblick über geschuldete und erforderliche Nachweise
* Lösungsansätze für Betriebe
* Diskussion von praktischen Fällen
Dieses Seminar ist für Sachverständige nach § 17 der Sachverständigenordnung auf ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar.
Referent: Markus Jäger, Dipl.-Ing. (DH)
Technischer Berater BVM
Ort: Akademie für Unternehmensführung, Haus A
Dieselstr.12, 97082 Würzburg
Datum: 22. Februar 2018
Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr
Gebühren Mitglieder: 298,00 € (zzgl. MwSt.)
Gebühren Nicht-Mitglieder: 398,00 € (zzgl. MwSt.)
Die Verpflegung während der Seminarzeiten ist in der Gebühr enthalten.
Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.